Rechtsanwalts- und Steuerbüro in Karlsruhe

Vergütung

Dauermandat Steuerberatung

Im Dauermandat werden die steuerberatenden Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet.

Einmalige steuerberatende Leistungen werden aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Abhängigkeit der Bedeutung der Sache für den Auftraggeber und seinen Einkunfts- sowie Vermögensverhältnissen mit einem Stundensatz von 180 € bis 300 € netto berechnet.

Einmalige erbrechtliche Leistungen werden aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Abhängigkeit der Bedeutung der Sache für den Auftraggeber und seinen Einkunfts- sowie Vermögensverhältnissen mit einem Stundensatz von 150 € bis 240 € netto berechnet.

Hinzu kommen Auslagen und die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

© Friedrich Lemmen - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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